Briefkopf

Vorstand

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Dieser Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. In das Vereinsregister werden nach § 64 BGB die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht eingetragen. Oft besteht der Vorstand aus mehreren Personen, denn so können sich diese wechselseitig beraten und kontrollieren.

Rechte und Pflichten von Vorstandsmitgliedern

Der Vorstand ist nach § 27 Abs. 3 BGB grundsätzlich das Geschäftsführungsorgan des Vereins. Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle Tätigkeiten zur Förderung des Vereinszwecks, soweit sie nicht durch Gesetz oder Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind. Durch Gesetz sind die Geschäfte, die die Grundlagen des Vereins betreffen - wie beispielsweise Satzungsänderungen oder die Vereinsauflösung - der Mitgliederversammlung zugewiesen. Größere Vereine haben häufig hauptamtliche Geschäftsführer, die die laufenden Geschäfte des Vereins führen. Dem Vorstand können durch die Satzung aber auch weitere Geschäfte zugewiesen werden.

Die Vorstandssitzung

Zur Beschlussfassung im Vorstand ist regelmäßig die Durchführung einer Vorstandssitzung erforderlich. Beschlüsse des Vorstandes, der aus mehreren Personen besteht, können nach dem Gesetz nur in einer Versammlung des Vorstandes gefasst werden. Für diese Vorstandssitzung gelten hinsichtlich Einberufung, Mitteilung der Tagesordnung, Beschlussfähigkeit usw. grundsätzlich die für die Mitgliederversammlung erlassenen Bestimmungen.

 

Der Vorstand vom TV Biefang besteht aus mehreren Ämtern. Jedes Amt wird in regelmäßigen Abständen auf der Jahreshauptversammlung von allen stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Falls du eine bestimmt Person suchst oder kontaktieren möchtest, dann benutze bitte auf der linken Seite den Link zu den Vorstandsmitgliedern. Durch anklicken der einzelnen Personen erfährst du mehr.

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